Gebühren / Vergütung

Die Höhe der Gebühren für die Beauftragung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). 

Für ein erstes Beratungsgespräch beträgt der Stundensatz meiner Kanzlei zwischen 120,00 € und 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer. Erwächst aus der Beratung eine Tätigkeit in einer Vorsorgeangelegenheit oder in einem Verfahren, so wird diese Tätigkeit berechnet und es fallen keine Beratungsgebühren an.

Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind und sich eine Beratung nicht leisten können, haben Sie die Möglichkeit, bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen. Erhalten Sie einen Beratungshilfeschein, so zahlen Sie an mich nur eine Beratungshilfegebühr von 15 €.

Bezüglich der Beratungshilfe darf ich Sie bitten, den Beratungshilfeschein selbst zu beantragen und zum Gespräch mitzubringen. Die nachträgliche Beantragung der Beratungshilfe durch mich ist nicht möglich.

Im Klageverfahren haben Bedürftige außerdem die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Meine Tätigkeit  ist für Sie dann kostenlos. 

Informationen und Formulare zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe erhalten Sie auf www.justiz.nrw.de.

 

Die Vergütung als Berufsbetreuerin richtet sich nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz. Ist der Betroffene mittellos, kann der Betreuer die Vergütung aus der Staatskasse verlangen.