Gesetzliche Betreuung

Für eine erwachsene Person, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann, bestellt das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer, der als gesetzlicher Vertreter für die betroffene Person fungiert.

Das Gericht versucht dabei, vorrangig Angehörige der betroffenen Person als Betreuer auszuwählen. Ist dies nicht möglich, setzt das Gericht einen Berufsbetreuer oder eine Berufsbetreuerin ein. Eine Betreuung wird nicht eingerichtet, wenn es einen Bevollmächtigten gibt, der die betroffene Person rechtsgeschäftlich vertreten kann (sog. Vorsorgevollmacht).

Als langjährige Berufsbetreuerin im Amtsgerichtsbezirk Köln berate ich Sie gerne mit meinem Fachwissen und meinen Erfahrungen aus der Praxis rund um das Thema „Betreuung und Vorsorge“.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie auch unter www.betreuung.nrw.de.